Wenn Sie immer noch nicht wissen, worum es bei dieser Maßnahme geht, die junge Menschen bis zu 35 Jahren von der Zahlung der IMT (Kommunalsteuer auf Transfers) und der IS (Stempelsteuer) für den Erwerb der ersten eigenen und dauerhaften Wohnung befreit, lesen Sie bitte zuerst diesen Artikel, um besser zu verstehen, worum es geht:
Obwohl das Abschlussdiplom noch nicht veröffentlicht wurde, sind viele seiner grundlegenden Leitlinien definiert, und wir haben versucht, so spezifisch wie möglich zu sein und mehrere praktische Fälle zusammenzustellen, um die praktische Anwendung dieser neuen Maßnahme verstehen zu können.
Nachfolgend finden Sie das Inhaltsverzeichnis aller beantworteten Fragen:
Die Befreiung von der IMT und der Stempelsteuer gilt für junge Menschen, die zum Zeitpunkt der Kaufurkunde des Hauses bis einschließlich 35 Jahre alt sind und im Jahr des Erwerbs nicht als unterhaltsberechtigte Personen in ihrem Haushalt gelten.
Die Antwort findet sich auch in Art. 13 CIRS. Daher werden folgende Personen als abhängig betrachtet:
Die folgenden Personen gelten für IRS-Zwecke nicht als unterhaltsberechtigt:
Die vollständige Befreiung von der IMT und der Stempelsteuer wird nur für Immobilien bis zu 395.965,00 Euro in der Autonomen Region Madeira gewährt.
Nur Häuser, die für den ersten und dauerhaften Wohnsitz von Jugendlichen bis zu 35 Jahren erworben wurden, können von der IMT und der Stempelsteuer befreit werden. Hat der Jugendliche bereits andere eigene und dauerhafte Wohnungen auf seinen Namen gehabt, ist er von dieser Förderung ausgeschlossen. Das Gleiche gilt, wenn das gekaufte Haus doch nicht als eigenes und dauerhaftes Zuhause genutzt wird.
Nein. Solange das Haus für einen Betrag von 791.816,00 Euro oder weniger gekauft wird, bleibt das Recht auf Befreiung bestehen, jedoch nur in dem Teil, der 395.965,00 Euro nicht übersteigt .
Zum Beispiel entspricht ein Haus, das für 500 Tausend Euro in der Autonomen Region Madeira gekauft wurde, bis zum 1. August einem Betrag von 27.512,33 Euro, der als IMT und Stempelsteuer zu zahlen ist. Geht man davon aus, dass der Kauf von einem Paar zu gleichen Teilen getätigt wird, müsste jeder von ihnen 13.756,17 Euro bezahlen. Das jüngste Mitglied des Paares, das bis zu 35 Jahre alt ist und die Voraussetzungen für den Zugang zur Unterstützung erfüllt, profitiert jedoch von der Befreiung von 9.178,63 Euro, dem Höchstbetrag, auf den es Anspruch hätte, wenn das Haus 395.965,00 Euro kostet. Das heißt, dieser junge Mann ist immer noch für die Zahlung der restlichen 4.557,55 Euro seines Steueranteils verantwortlich.
In diesem Beispiel zahlt das Paar am Ende 18.333,72 Euro an IMT und Stempelsteuer anstelle der 27.512,33 Euro, die es bis zum 1. August zahlt.
Für Häuser, die für einen Wert von mehr als 791.816,00 Euro gekauft wurden, gibt es keine Befreiung von der IMT und der Stempelsteuer.
Nein.Die Befreiung bleibt bestehen, gilt aber nur für die Hälfte des Betrags, der gezahlt werden müsste.
Zum Beispiel müsste ein Haus, das für 250 Tausend Euro gekauft wird, 6.971,97 Euro an IMT und Stempelsteuer zahlen. Da das jüngste Mitglied des Paares in den Genuss der Unterstützung kommt, ist er von der Zahlung der Hälfte dieses Betrags (3.485,99 Euro) befreit. Das andere Mitglied des Paares muss die restlichen 3.485,99 Euro bezahlen.
Bitte beachten Sie: Die Berechnung der IMT und der Stempelsteuer erfolgt weiterhin anhand des Gesamtwerts des Hauses. Die Befreiung wird auf den Betrag der Steuern angewendet, die gezahlt werden müssten.
Nein. Solange das Mitglied des Paares, für das das jetzt gekaufte Haus sein erster eigener und ständiger Wohnsitz ist, zum Zeitpunkt der Urkunde bis zu 35 Jahre alt ist, genießt es die Befreiung von der Hälfte der zu zahlenden Steuern. Das andere Element des Paares, für das das jetzt gekaufte Haus nicht mehr ihr erster und dauerhafter Wohnsitz ist, kommt nicht in den Genuss einer Steuerbefreiung.
Nein.Die Befreiung gilt nur für Häuser, die ab dem 1. August 2024 urkundlich beurkundet wurden.
Nein.Die Befreiung gilt nur für junge Menschen, die im Jahr des Erwerbs des Hauses bereits IRS-Steuerzahler sind, d.h. die in diesem Jahr nicht mehr als unterhaltsberechtigt eingestuft sind.
Nein. Wenn der Jugendliche alle Voraussetzungen erfüllt, um die Befreiung von der IMT und der Stempelsteuer in Anspruch nehmen zu können, kann er dies unabhängig von seinem Einkommen tun.
Nein. Grundsätzlich gilt die Befreiung nur für den Kauf von Häusern, die bereits gebaut wurden.
Grundsätzlich gibt es auch eine Befreiung von den Gebühren, zu denen auch Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien sowie der Eintragung von Darlehen und Hypotheken gehören. Es ist jedoch notwendig, die Veröffentlichung des Diploms abzuwarten, um zu bestätigen, ob sich diese Vorhersagen bewahrheiten.
Text geschrieben von Sérgio Ferreira
ausgebildeter Bauingenieur, Immobilienmakler aus Leidenschaft.
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